Hochwasser Vorsorge Ausweis

DER HOCHWASSERVORSORGEAUSWEIS IST EIN INSTRUMENT ZUR BEWERTUNG DER SCHADENSANFÄLLIGKEIT VON GEBÄUDEN GEGENÜBER ÜBERFLUTUNGEN INFOLGE VON FLUSSHOCHWASSER, STARKREGEN, GRUNDWASSERANSTIEG, ODER KANALÜBERSTAU.

DIE HÄUFIGKEIT UND INTENSITÄT VON STARKREGENEREIGNISSEN, DIE ZU HOCHWASSER UND ÜBERFLUTUNGEN FÜHREN KÖNNEN, NEHMEN IMMER WEITER ZU.

DER HOCHWASSERVORSORGEAUSWEIS DIENT IHNEN SCHNELLERE UND BESSERE ENTSCHEIDUNGEN IM HINBLICK AUF DIE EIGENVERANTWORTLICHE HOCHWASSERVORSORGE ZU TREFFEN.

»DAS WASSER IST EIN FREUNDLICHES ELEMENT FÜR DEN, DER DAMIT BEKANNT IST UND ES ZU BEHANDELN WEISS.«

»DAS WETTER HAT MIT DEM REGEN DER VERGANGENEN JAHRE NUR EINEN VORGESCHMACK DARAUF GEGEBEN, WAS IN 50 JAHREN GANZ ALLTÄGLICH SEIN WIRD.«

Ist mein Gebäude durch Überflutung gefährdet?

Der Hochwasservorsorgeausweis hilft Ihnen, die konkrete Überflutungsgefährdung für Ihr Gebäude zu ermitteln. Die Gefahrenanalyse bezieht auch Ihre individuellen Überflutungserfahrungen mit ein. Wichtige Informationen sind die Wasserstandhöhe, die Fließgeschwindigkeit, die Überflutungsdauer und die zur Verfügung stehende Vorwarnzeit.

WAS WIRD BEWERTET?

Auf den Gefahreninformationen aufbauend, zeigt der Hochwasservorsorgeausweis über welche Wege Wasser in Ihr Gebäude eindringen kann und welche Bauteile (Baukonstruktion und Gebäudetechnik) und Nutzungen in diesem Fall betroffen sind.

BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTIONEN
GEBÄUDETECHNISCHEN ANLAGEN
GEBÄUDENUTZUNGEN

SCHADENSANFÄLLIGKEIT EINES GEBÄUDES

Der Hochwasservorsorgeausweis zeigt Ihnen die Schadensanfälligkeit ihres Gebäudes durch eine Bewertungskennzahl an. Je höher die Kennzahl ist, desto geringer ist die Schadensanfälligkeit. In einem ersten Schritt wird die Schadensanfälligkeit im Ausgangszustand beurteilt. In einem zweiten Schritt zeigt Ihnen der Hochwasservorsorgeausweis, wie wirksam die empfohlenen Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen sind.

1024680SEHR HOCHHOCHMITTELGERINGSEHR GERING

WASSERHAUSHALTGESETZ

»Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.« § 5 Abs. 2

80%

Bauvorsorgemaßnahmen mindern das Schadenspotential gegenüber Überflutung um durchschnittlich 80%.